Allgemeine Geschäftsbedingung

1 Allgemeines

1.1 Unsere Allgemeinen Lieferbedingungen gelten für alle Verträge. Lieferungen und sonstigen Leistungen einschließlich Beratungsleistungen und Auskünften.
1.2 Sie gelten auch für alle zukünftigen Verträge mit dem Besteller sowie für zukünftige an ihn zu erbringende Lieferungen und sonstige Leistungen.

2 Angebot, Vertragsabschluss

2.1 Unsere Angebote sind unverbindlich.
2.2 Aufträge an uns, Vertragsänderungen und -ergänzungen sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Der Vertrag kommt jedoch auch zustande, wenn wir die schriftlich oder mündlich erteilte Bestellung ausführen.
2.3 Alle von unseren Mitarbeitern abgegebenen Erklärungen und mit ihnen getroffenen Vereinbarungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Dies gilt insbesondere auch für die Angabe von Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien.
2.4 Zeichnungen, technische Angaben und sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich. wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
Wir behalten uns vor, jederzeit zumutbare Konstruktionsänderungen vorzunehmen.

3 Preisstellung, Preise

3.1 Alle Preise verstehen sich in EURO ab Werk ohne Verpackung, Verladung, Fracht und Montage zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.
3.2 Wir berechnen die am Tage der Lieferung oder Leistung geltenden Preise.

4 Zahlung

4.1 Zum Geldeinzug sind nur mit schriftlicher Inkasso-Vollmacht ausgestattete Beauftragte unserer Firma berechtigt.
4.2 Vereinbarte Zahlungsfristen sind nur dann eingehalten, wenn uns der zu zahlende Betrag am Fälligkeitstermin zur Verfügung steht.
4.3 Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Wir behalten uns vor, einen weiteren Schaden geltend zu machen.
4.4 Reklamationen berechtigen nicht zur Überschreitung der Zahlungstermine. Eine Aufrechnung mit nicht anerkannten oder mit nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen des Bestellers ist ausgeschlossen.
4.5 Ungeachtet anders lautender Bestimmungen des Bestellers sind wir berechtigt, Zahlungen zunächst auf noch offene Verbindlichkeiten aus früher geschlossenen Verträgen anzurechnen, wobei zunächst mit etwa angefallenen Kosten und Zinsen und dann mit der Hauptforderung verrechnet wird.

5 Teillieferungen, Mehr- und Minderlieferungen

5.1 Wir sind zu zumutbaren Teillieferungen berechtigt, die wir sofort in Rechnung stellen können. Etwaige Mengenrabattvereinbarungen bleiben unberührt.
5.2 Bei Sonderanfertigungen sind Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% zulässig und werden in der Rechnung berücksichtigt.

6. Gefahrübergang

6.1 Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Ware unser Werk oder das Lager verlassen hat.
6.2 Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf ihn über.

7 Lieferfrist

7.1 Lieferfristen verlängern sich angemessen beim Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, die außerhalb unserer Einflussmöglichkeiten liegen, wie Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen. Verzögerungen in der Anlieferung von Vormaterial und zwar gleichgültig, ob diese Hindernisse bei uns oder unserem Zulieferanten eintreten. Derartige Umstände sind auch dann nicht von uns zu vertreten, wenn wir bereits in Verzug sind.

8 Eigentumsvorbehalt

8.1 Die von uns gelieferten Gegenstände bleiben unser Eigentum, bis alle unsere gegenwärtigen Ansprüche gegen den Besteller, sowie die künftigen, soweit sie mit den gelieferten Gegenständen im Zusammenhang stehen, erfüllt sind.
8.2 Der Besteller ist berechtigt, die in unserem Eigentum stehenden Liefergegenstände (Vorbehaltsware) im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus dieser Veräußerung ab und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware vor oder nach Verarbeitung weiterveräußert oder ob sie mit einem Grundstück oder mit beweglichen Sachen verbunden wird oder nicht. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung oder zusammen mit anderen Waren, die uns nicht gehören, weiterveräußert oder wird sie mit einem Grundstück oder mit beweglichen Sachen verbunden, so gilt die Forderung des Bestellers gegen seine Annehmer in Höhe der zwischen dem Besteller und uns vereinbarten Lieferpreise für die Vorbehaltsware als abgetreten.
8.3 Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Besteller auch nach der Abtretung an uns ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt, jedoch verpflichten wir uns, dies nicht zu tun, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Macht der Besteller von der Einziehungsbefugnis Gebrauch, so steht uns der eingezogene Erlös in Höhe des zwischen dem Besteller und uns vereinbarten Lieferpreises für die Vorbehaltsware zu.
8.4 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Anforderung insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20% übersteigt.
8.5 Nehmen wir Wechsel als Zahlungsmittel entgegen, so besteht unser Eigentumsvorbehalt solange fort, bis feststeht, dass wir aus diesem Wechsel nicht mehr in Anspruch genommen werden können.

9 Beanstandungen

9.1 Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich und spezifiziert gerügt werden. Dies gilt auch für Falschlieferungen und Mehr- oder Minderlieferungen. Andere Mängel müssen unverzüglich gerügt werden. Verstöße gegen die Rügepflicht ziehen den Verlust der Mängelansprüche des Bestellers nach sich.
9.2 Im Falle einer Reklamation hat der Besteller die Ware ohne vorherige Eingriffe an unsere Anschrift zu übersenden.

10 Mängelhaftung

10.1 Bei berechtigten Mängelrügen erfolgt nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung fehl oder verstreicht eine uns gesetzte angemessene Nachfrist zur Nacherfüllung ungenutzt, ist der Besteller berechtigt, die Vergütung herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten.
10.2 Nach Ablauf von 12 Monaten seit Gefahrübergang sind sämtliche Mängelansprüche ausgeschlossen.
10.3 Die gesetzlichen Regelungen zum Verbrauchsgüterkauf bleiben unberührt.

11 Schadensersatz

11.1 Wir haften nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die auf einer von uns erklärten Garantie beruhen.
11.2 Wir haften ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, es sei denn, wir hätten die Pflichtverletzung nicht zu vertreten, und für Schäden, die auf einer Pflichtverletzung durch uns beruhen, es sei denn, wir hätten die Pflichtverletzung weder vorsätzlich noch grob fahrlässig begangen. Unsere Haftung nach Produkthaftungsgesetz bleibt, soweit sie zwingend ist, unberührt.
11.3 Im Übrigen haften wir nicht auf Schadensersatz für Mängel oder andere Pflichtverletzungen. Ausgenommen sind Schäden, die auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zurückzuführen sind; in diesem Fall beschränkt sich unsere Haftung auf den Schaden, den wir bei Vertragsschluss als mögliche Folge der Pflichtverletzung vorausgesehen haben oder unter Berücksichtigung der Umstände, die wir kannten oder kennen mussten, hätten voraussehen müssen.
11.4 Unsere Haftung auf Mängel oder andere Pflichtverletzungen gemäß vorstehendem Absatz 11.3 ist bei Sachschäden zusätzlich beschränkt auf die Versicherungssumme der von uns unterhaltenen Haftpflichtversicherung, über die auf Wunsch des Bestellers eine Bestätigung des Versicherers erstellt werden kann. Für Vermögensschäden beschränkt sich unserer Haltung gemäß vorstehendem Absatz 11.3 auf den entgangenen Gewinn aus der Verwendung der konkreten Lieferung.
11.5 Die Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen steht einer Pflichtverletzung durch uns gleich. 11.6 Etwa bestehende gesetzliche Rücktrittsrechte werden durch die vorstehenden Regelungen nicht eingeschränkt.

12 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

12.1 Erfüllungsort für unsere Lieferung ist der Sitz unseres Unternehmens in 49479 Ibbenbüren.
12.2 Gerichtsstand ist Steinfurt. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch am Ort seines Geschäftssitzes gerichtlich in Anspruch zu nehmen.
12.3 Meinungsverschiedenheiten aus diesem Vertrag und damit zusammenhängender Vereinbarungen und Rechtshandlungen werden ausschließlich nach deutschem Recht beurteilt.

Unter Bezugnahme auf das Bundesdatenschutzgesetz weisen wir darauf hin, dass die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung anfallenden Daten gespeichert werden.

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