Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Cube Energy GmbH

1. Allgemeines

1.1 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern i. S. d. § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Ein Verkauf an Verbraucher i. S. d. § 13 BGB erfolgt nicht.

1.2 Sie gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen (einschließlich Beratung und Auskünften) sowie für künftige Geschäfte mit dem Besteller.

2. Angebot und Vertragsschluss

2.1 Unsere Angebote sind unverbindlich.

2.2 Aufträge, Vertragsänderungen/-ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

2.3 Zeichnungen, technische Angaben und Leistungsdaten – ebenso Beschaffenheits-/Haltbarkeitsgarantien – sind nur verbindlich, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich bestätigen.

2.4 Zumutbare Konstruktionsänderungen bleiben vorbehalten.

3. Preise

3.1 Alle Preise in EUR ab Werk (EXW), zzgl. Verpackung, Verladung, Fracht, Montage und gesetzlicher MwSt.

3.2 Es gelten die am Tag der Lieferung/Leistung gültigen Preise.

4. Zahlung und Sicherheiten

4.1 Rechnungen sind – sofern nicht abweichend vereinbart – sofort fällig; eine Frist ist gewahrt, wenn der Betrag am Fälligkeitstag unserem Konto gutgeschrieben ist.

4.2 Zahlungsmodalitäten: Wir sind berechtigt, nach Bonitätsprüfung Vorkasse, Abschlags- oder Meilensteinzahlungen zu verlangen.

4.3 Leistungsverweigerung/§ 321 BGB: Bei Zahlungsverzug, wesentlicher Vermögensverschlechterung oder begründetem Zweifel an der Leistungsfähigkeit dürfen wir Lieferungen stoppen und Vorauszahlung oder angemessene Sicherheiten verlangen; werden diese nicht fristgerecht gestellt, sind wir zum Rücktritt berechtigt.

4.4 Verzug: Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe; angemessene Mahn-/Beitreibungskosten; weitergehende Schäden bleiben vorbehalten.

4.5 Aufrechnung/Zurückbehalt: Nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig; Zurückbehaltungsrechte außerhalb desselben Vertragsverhältnisses sind ausgeschlossen.

4.6 Verrechnung: Wir dürfen Zahlungen zunächst auf Kosten/Zinsen und dann auf die älteste Hauptforderung anrechnen.

4.7 Inkasso (konservativ): Zum Geldeinzug sind nur Beauftragte mit schriftlicher Inkasso-Vollmacht berechtigt.

5. Teillieferungen; Mehr-/Minderlieferungen

5.1 Zumutbare Teillieferungen sind zulässig und sofort fakturierbar.

5.2 Sonderanfertigungen: Mehr-/Minderlieferungen bis ± 10 % zulässig; Abrechnung nach Ist-Menge.

6. Gefahrübergang

6.1 Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Ware Werk/Lager verlässt.

6.2 Verzögert sich der Versand aus Gründen des Bestellers, geht die Gefahr mit Zugang der Versandbereitschaftsanzeige über.

7. Lieferfristen / Höhere Gewalt

7.1 Lieferfristen verlängern sich angemessen bei unvorhersehbaren, außerhalb unseres Einflusses liegenden Hindernissen (u. a. Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Vormaterialbeschaffung, Pandemien, Embargos, Energiekrisen) – auch bei Vorlieferanten und selbst dann, wenn bereits Verzug bestand.

8. Eigentumsvorbehalt (erweitert)

8.1 Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher gegenwärtiger und künftiger Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum.

8.2 Vorausabtretung: Forderungen aus Weiterveräußerung (auch nach Verarbeitung/Verbindung mit anderen Sachen/Grundstücken) werden in Höhe des Lieferpreises der Vorbehaltsware bereits jetzt an uns abgetreten.

8.3 Einzugsermächtigung: Der Besteller bleibt zur Einziehung ermächtigt; unsere Einziehungsbefugnis bleibt unberührt. Eingezogene Erlöse stehen uns im Umfang des Lieferpreises zu.

8.4 Freigabe: Auf Verlangen geben wir Sicherheiten frei, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

8.5 Wechselzahlung (optional): Bei Wechselzahlung bleibt der Eigentumsvorbehalt bis zur endgültigen Entlastung bestehen.

9. Untersuchungs- und Rügepflicht

9.1 Offensichtliche Mängel (inkl. Falsch-/Mehr-/Minderlieferungen) sind binnen 8 Tagen nach Erhalt schriftlich spezifiziert zu rügen; andere Mängel unverzüglich nach Entdeckung. Unterlassene/verspätete Rügen führen zum Verlust der Mängelrechte.

9.2 Im Reklamationsfall hat der Besteller die Ware ohne vorherige Eingriffe an unsere Anschrift zu übersenden.

10. Mängelhaftung (B2B)

10.1 Bei berechtigter Rüge leisten wir nach Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

10.2 Scheitert die Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist, kann der Besteller bei erheblichen Mängeln mindern oder zurücktreten; bei geringfügigen Mängeln ist der Rücktritt ausgeschlossen. Weitergehende Ansprüche (insb. entgangener Gewinn, Produktionsausfall, Folgeschäden) sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Nur B2B.

10.3 Verjährung: 12 Monate ab Gefahrübergang; unberührt bleiben Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Vorsatz/arglistigem Verschweigen.

11. Haftung

11.1 Unbeschränkte Haftung für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit sowie im Umfang übernommener Garantien; zwingende Haftung nach ProdHaftG bleibt unberührt.

11.2 Im Übrigen ist die Haftung auf typische, vorhersehbare Schäden begrenzt und zusätzlich auf die Deckungssumme unserer Haftpflichtversicherung beschränkt.

11.3 Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Produktionsausfälle wird – soweit gesetzlich zulässig – nicht gehaftet (B2B).

11.4 Für Schäden, die ganz oder teilweise darauf beruhen, dass Montage-/Betriebs-/Sicherheitsanweisungen verändert, gekürzt, übersetzt oder inhaltlich abgewandelt wurden ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung, wird – soweit gesetzlich zulässig – nicht gehaftet. Gleiches gilt bei unterlassenen sicherheitsrelevanten Hinweisen oder Einsatz außerhalb der vorgesehenen Anwendungen (z. B. fehlende Schutz-/Abschaltvorrichtungen).

11.5 Nehmen Händler, Länder-/Vertriebspartner oder deren Abnehmer eigene Anweisungen/Übersetzungen in Umlauf oder weichen von unseren Vorgaben ab, trägt der Besteller die Darlegungs- und Beweislast, dass der Schaden nicht auf diesen Änderungen/Unterlassungen beruht. Unberührt bleiben 11.1 (zwingende Haftungstatbestände).

11.6 Unbeschadet dessen stellt uns der Besteller/Händler (einschließlich seiner Länder-/Vertriebspartner) im Innenverhältnis vollständig frei, soweit Schäden aus eigenmächtigen Änderungen von Anleitungen/Übersetzungen/Sicherheitsvorgaben oder aus der Belieferung nicht qualifizierter Installationsbetriebe resultieren; vgl. § 12.1 und § 12.4.

12. Pflichten des Händlers/Vertriebspartners (Flow-down)

12.1 Technische Daten, Montage-/Betriebsanleitungen und Sicherheitshinweise sind unverändert weiterzugeben; eigene Versionen/Übersetzungen sind ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung untersagt.

12.2 Außerhalb des deutschsprachigen Raums sorgt der Partner für erforderliche Übersetzungen; maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Fassung.

12.3 Der Händler liefert ausschließlich an qualifizierte Installationsbetriebe (z. B. mit Kälteschein) und hält Nachweise (Qualifikation, Schulungen) bereit.

12.4 Der Händler verpflichtet seine Abnehmer vertraglich gleichlautend (Flow-down) und stellt CE im Innenverhältnis vollständig frei, falls durch Verstöße seiner Abnehmer gegen Installations-/Sicherheitsvorgaben Schäden entstehen.

13. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Recht

13.1 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand: Ibbenbüren, Deutschland.

13.2 Es gilt ausschließlich deutsches Recht; das UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen.

14. Datenschutz

14.1 Verarbeitung personenbezogener Daten gem. DSGVO und BDSG-neu; Details in unserer Datenschutzerklärung.

Cube Energy GmbH
Burgundenstr. 27
49479 Ibbenbüren
www.cubeenergy.de